Es gibt eine Vielzahl an Fördermitteln und deren Inhalte und Konditionen ändern sich in unregelmäßigen Abständen, so dass hier zum aktuellen Zeitpunkt recherchiert und nur unter Vorbehalt
Auskünfte gegeben und Anträge gestellt werden müssen.
Gefordert werden sehr hohe Mindestvoraussetzungen, die nach unserer Einschätzung in Teilen einen unangemessenen Aufwand verursachen.
Häufig ist bei der Prüfung von antragsgemäßen Umsetzungen (die KfW prüft zwischenzeitlich ca. 10 % der Anträge) klar, ob der "beantragende Sachverständige" (früher "Energieberater) alles korrekt
überwacht hat.
Seit dem Jahr 2015 ist eine deutlich konstantere Fördermittelentwicklung sowie eine direktere und offenere Kommunikation mit den energieberatenden Sachverständigen festzustellen, auch wenn die
rein elektronischen Antragstellungen immer wieder mit Überraschungen verbunden sind.
Grundsätzlich prüfen wir im Einzelfall, ob die Anwendung von Fördermitteln wirklich sinnvoll ist und Kosten nutzentechnisch in einem angemessenen Verhältnis stehen. Regelmäßig raten wir
jedoch auch von der Anwendung von Fördermitteln aus vorgenanntem Grund ab.
Wichtig:
Erst beantragen (Zuwendungsbescheid - die Bestätigung der KfW abwarten), dann mit den Arbeiten beginnen!
Die Kosten für die Antragstellung und die Schlusserklärung nach Abschluss der Maßnahmen sind derart aufwendig, dass wir sporadische Baustellentermine im Sinne der Qualitätssicherung empfehlen, so
dass im Rahmen der Mindestanforderungen das Programm 431 zum Zuge kommt und 50 % der Planungs- und Betreuungskosten erstattet werden.
Daher bieten wir z. B. die Vor-Ort-Beratung (Voraussetzung für Effizienzhäuser) der Bafa nur noch in Ausnahmefällen an.
Den Schwerpunkt haben wir auf folgende Fördermittel gelegt:
- Programm 152 Einzelmaßnahmen Kreditvariante (Wohnobjekte, Denkmal)
- Programm 430 Zuschussvariante (Wohnobjekte, Denkmal)
- Programm 159 Kreditvariante Altersgerecht Umbauen
- Photovoltaische Anlagen
Hiermit im Idealfall in Verbindung:
- Programm 431 Baubegleitungszuschuss
Neue Programme:
- Programm 455 Einbruchschutz (ab 11/2015)
- In Aussicht lt. KfW: Baubegleitung bei Neubauten (ab 04/2016) bei Effizienzhäusern